Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsabschluss und Zahlungsbedingungen

Der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter
unterzeichnete Vertrag beim Vermieter postalisch, per Email oder durch persönliche Übergabe eingetroffen
ist oder (wenn kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen wurde, insbesondere bei kurzfristiger
Bereitstellung des Mietobjekts) bei Schlüsselübergabe. Mit Abschluss des Vertrages kann eine
Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Mietpreises verlangt werden. Sofern zwischen den
Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des
Restbetrags bis spätestens 30 Tage vor Anreise per Überweisung. Wenn eine Bezahlung gegen Rechnung
vereinbart wurde, hat der Mieter die Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
Wenn der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter
eingeht, kann der Vermieter das Mietobjekt ohne weitere Ankündigung anderweitig vermieten, ohne
ersatzpflichtig zu werden.

2. Nebenkosten

Nebenkosten für Strom, Wasser, Abwasser und gegebenenfalls Heizung werden nach Verbrauch berechnet
und sind im Mietpreis nicht enthalten. Kurtaxe ist, sofern sie anfällt, nicht im Mietpreis enthalten.

3. Übergabe

Das Mietobjekt (Ferienhaus/Ferienwohnung, Inventar und gegebenenfalls Fahrräder oder Kanus) wird dem
Mieter in sauberem und vertragsgemäßem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden
sein oder das Inventar unvollständig sein, so ist dies durch den Mieter unverzüglich dem Vermieter
gegenüber zu beanstanden. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben. Wenn
an dem Mietobjekt während der Mietzeit ein nicht durch den Mieter oder einen Mitbenützer verursachter
Mangel entsteht, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, ist der Mangel dem Vermieter oder
dessen Beauftragten unverzüglich mitzuteilen. Der Vermieter wird seinerseits bemüht sein, Abhilfe zu
schaffen.

4. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen. Bei etwaigen vom Mieter verursachten
Schäden ist der Vermieter umgehend zu informieren.
Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl von Personen belegt werden. Der
Mieter trägt dafür Sorge, dass etwaige Mitbewohner den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen. Für
Beschädigungen des Mietobjektes, des Inventars und bei Abreise fehlendes Inventar ist der Mieter ebenso
wie für Beschädigungen an bereitgestellten Sport- und Freizeitgegenständen (insbesondere Kanus und
Fahrrädern) ersatzpflichtig. Wir verleihen unsere Kanus und Fahrräder gegen eine Kaution von 20 EUR pro
Fahrrad und 50 EUR pro Kanu. Die Kaution wird vollständig und umgehend zurückerstattet, wenn das
ausgeliehene Fahrrad bzw. Kanu in schadenfreiem Zustand zurückgegeben wird. Im Falle eines Schadens
behalten wir uns vor, die Kaution in der Höhe, die zum Beheben des Schadens (Materialersatz und
Arbeitszeit) nötig ist, einzubehalten.

5. Abreise und Rückgabe des Mietobjekts

Das Mietobjekt soll am Abreisetag bis 10.00 Uhr geräumt und dem Vermieter am Abreisetag bis 10.00 Uhr
übergeben werden.

6. Rücktritt (Stornierung)

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten, wobei dem Mieter folgende Stornierungskosten in
Rechnung gestellt werden:
a) bis 60 Tage vor Anreise: 50 EUR Bearbeitungsgebühr,
b) 59 bis 12 Tage vor Anreise: 70 % des Mietpreises,
c) 11 bis 3 Tage vor Anreise: 90% des Mietpreises,
d) 2 Tage oder weniger vor Anreise: 100% des Mietpreises.
Der Rücktritt ist in schriftlicher Form zu erfolgen. Für die Berechnung der Stornierungsgebühr ist der Tag
maßgeblich, an welchem die Stornierungsmitteilung beim Vermieter eingeht. Trifft die Mitteilung an einem
Samstag, Sonntag oder Feiertag beim Vermieter ein, gilt der nächste Werktag als Tag des Eintreffens.

7. Rücktritt des Vermieters, Mitbringen von Haustieren, Höhere Gewalt

Verhindern höhere Gewalt (Naturgewalt, behördliche Maßnahmen, usw.), unvorhersehbare oder nicht
abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter ein
gleichwertiges Ersatzobjekt unter Ausschluss von Ersatzforderungen anzubieten. Wenn die Leistung
aufgrund höherer Gewalt nicht oder nicht in vollem Umfang erbracht werden kann, so wird dem Mieter der
Mietpreis oder der entsprechende anteilige Mietpreis unter Ausschluss weiterer Ansprüche rückvergütet. Der
Vermieter kann vom Vertrag außerordentlich zurücktreten, wenn höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu
vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Das Mitbringen von Haustieren ist nur möglich, wenn dies mit dem Vermieter abgesprochen wurde und der
Vermieter dem Mieter dies im Mietvertrag für das Mietobjekt bestätigt. Für den Fall, dass der Mieter einseitig
und ohne Abstimmung mit dem Vermieter ein Haustier mitbringt, kann der Vermieter vom Mietvertrag
zurücktreten, ohne dass dem Mieter dadurch ein Schadensersatzanspruch entsteht.

8. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemäße Reservierung und Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung ist
auf den Mietpreis beschränkt, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Die Haftung ist
ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers oder seitens Dritter, und für den
Fall höherer Gewalt. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters. Die Benutzung von
Sportgegenständen (insbesondere Booten, Kanus, Fahrrädern, Tischtennisgeräten) geschieht auf eigene
Gefahr. Der Mieter haftet für durch ihn oder Mitbenutzer verursachte Schäden in Höhe der
Wiederbeschaffungskosten.

9. Schlussbestimmungen

Als Gerichtsstand wird Krakow am See vereinbart. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser AGB durch Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so ist die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.
Krakow am See, 20. Mai 2012